Der Fortschritt in der ärztlich assistierten Befruchtung ist eindrucksvoll, seit es
1978 gelang, ein Kind extrakorporal zu zeugen. Die Gesetzgebung erlaubt inzwischen
in nicht wenigen Ländern weltweit, wenngleich nicht überall, die Behandlung von Samen-
oder Eizellen, um den erwünschten Nachwuchs für Kinderlose zu ermöglichen. Es ergaben
sich so Möglichkeiten einer gewissermaßen präkonzeptionellen Adoption. Um den ethischen
Erfordernissen ärztlichen Tuns zu genügen, muss die Beratung die allfällige spätere
Situation der so erzeugten Kinder einschließen und insbesondere auf deren eventuelle
psychologische Verfassung verbunden mit ihrem Recht, über ihre genetische Herkunft
ins Bild gesetzt zu werden, eingehen; keine leichte Aufgabe.